Bekanntlich hat ein Gestaltungswettbewerb zur Umgestaltung der Schondorfer Seeanlage stattgefunden, dessen Sieger am 9. Februar 2023 von der Gemeinde präsentiert wurden.
Wir sind sehr beunruhigt, dass in zwei der drei erstplatzierten Entwürfen – entgegen den Vorgaben in der Ausschreibung – die historische Art-Deco-Ufermauer durch einen Neubau ersetzt werden soll.
Antrag an das Landesamt für Denkmalpflege
Deshalb bittet der Schondorfer Kreis für Kultur- und Landschaftspflege e.V. das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege um die denkmalrechtliche Unterschutzstellung dieser gefährdeten, jedoch höchst schutzwürdigen Bauformationen.
Diese Bitte um denkmalrechtliche Unterschutzstellung ergibt sich aus folgenden Erwägungen:
Als die Schondorfer Seeanlage Ende der 20er-Jahre auf Initiative und unter Förderung durch den Unternehmer Toni Ruhr (dem damaligen Inhaber der früheren Stinnes-Villa am Eichet, dem die Gemeinde aus Dankbarkeit hierfür eine Straße sowie eine Gedenktafel an der Ufermauer gewidmet hat) aufgeschüttet wurde, wurde als Abschluss zur Seefront eine im damaligen Art-Deco-Stil getreppte Ufermauer errichtet.
Entwurf von Max Joseph Gradl
Entworfen wurde diese Mauer von dem bekannten Architekten Max Joseph Gradl, der in Schondorf auch weitere, prägende Bauten im Art-Deco-Stil realisiert hat. Das Gelände, auf dem die laut Kaufvertrag mit einer Schräge zu errichtende Mauer erstand, wurde am 30.06.1926 vom Freistaat Bayern an die Gemeinde Schondorf mit der (durch eine Dienstbarkeit abgesicherten Auflage) veräußert, dass die Mauer auf Dauer erhalten werden muss – eine Auflage, die aber bei der Gemeinde eher in Vergessenheit geraten zu sein scheint.
Diese – heute stark reparaturbedürftige – Ufermauer ist längst zu einem Wahrzeichen von Unterschondorf geworden und bildet zusammen mit den beiden neben dem Dampfersteg stehenden Bootshäusern ein beliebtes Fotomotiv für Einheimische wie auch für Gäste.
Angesichts der Reparaturbedürftigkeit der Mauer und angesichts der Tatsache, dass in einem Ideenwettbewerb für die Neugestaltung der Seeanlage trotz anderslautender Ausschreibungsvorgaben (Erhaltung des Art-Deco-Charakters der Mauer) diese Vorgabe von den Preisträgern nicht respektiert wurde, ist der Erhalt dieses Schondorfer Kulturdenkmales hochgradig gefährdet.
Architektonischer Fortsetzungszusammenhang
Nach Überzeugung des Schondorfer Kreises für Kultur- und Landschaftspflege würde eine Aufgabe dieses einzigartigen Gestaltungsmerkmals zu einer gnadenlosen Banalisierung der Seeanlage führen. Zwar ist uns bekannt, dass Mauern in der Regel im Zusammenhang von Gebäuden unter Schutz gestellt werden.
Im konkreten Fall ist dies aber indirekt auch der Fall. Wie im Strafrecht gibt es auch in der Architektur und Bauästhetik so etwas wie einen „Fortsetzungszusammenhang“. Und diesen Fortsetzungszusammenhang bildet eine Reihung von Art-Deco-Bauten: Unmittelbar hinter der Mauer steht ein Bootshaus, das ebenfalls dem Art-Deco-Stil zuzuordnende Architekturelemente erkennen lässt. Etwa 30 Meter weiter befindet sich die – bereits unter Denkmalschutz gestellte (rot gestrichene) Art-Deco-Badeanstalt der Familie Ernst.
Nochmals 30 bis 40 Meter weiter befindet sich das frisch restaurierte und vom Schondorfer Kreis mit dem Prädikat „Gelungen“ ausgezeichnete (grüngelb gestrichene) Strandbad Forster. Und weitere ca. 50 bis 60 Meter weiter steht an dem Wag nach Eching die denkmalwürdige sog. Hunger-Villa samt ihrem von Max Joseph Gradl erbauten Chauffeurs-Haus mit einer dem Weg zugewandten, sehr markanten Art-Deco-Arkade.
Für jeden kulturbewussten Passanten, der Augen hat, zu sehen, ist dieser Duktus unübersehbar. Würde die Ufermauer, mit der all‘ dies seinen Anfang nimmt, nicht geschützt, würde das wichtig(st)e Anfangsglied dieser Kette fehlen. Deshalb unsere dringende Bitte um Denkmalschutz für die Ufermauer.
Prof. Dr. iur. P. C. Mayer-Tasch
Vorsitzender des Arbeitskreises Ortsbild
im Namen des gesamten Vorstandes